Wenn man ein Haus besitzt empfiehlt es sich, eine Wohngebäudeversicherung (wohngebaeudeversicherung.de) abzuschließen, denn diese schützt den Hauseigentümer vor jenen Kosten, die durch diverse Schäden am Haus entstehen können. Sollte man zum Zwecke des Hauskaufs einen Kredit aufnehmen, ist die Wohngebäudeversicherung bei vielen Versicherungen eine Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags. Bis zum Jahr 1994 war die Wohngebäudeversicherung für alle Hausbesitzer Pflicht. Heute kann man dagegen wählen, in welchem Umfang man das Wohngebäude versichern möchte.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen verschiedener Schäden, die am Gebäude auftreten können. Zu den Risiken, die diese Versicherung umfasst, zählen neben Sturm-, Feuer- und Hagelschäden auch Leitungswasserschäden. In der Regel sind dabei keine beweglichen Dinge im Inneren des Hauses mitversichert. Neben dem Gebäude selbst sind allerdings auch noch Einbaumöbel, die speziell angefertigt wurden sowie auch diverses Gebäudezubehör mitversichert, darunter zum Beispiel die Terrasse, Carports, Garten- und Gewächshäuser sowie vieles mehr.
Die Wohngebäudeversicherung gliedert sich in drei Kategorien und besteht aus der Feuer-, der Sturm- und der Leitungswasserversicherung. Die Feuerversicherung umfasst jene Schäden, die durch einen Brand, Blitzschlag oder Ex- und Implosion entstehen – darüber hinaus übernimmt die Versicherung auch jene Schäden, die durch den Aufprall eines Flugzeugs oder seiner Ladung entstehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Szenario auch wirklich eintritt, ist allerdings eher als gering zu bezeichnen. Als Brand werden jene Feuer definiert, die sich aus eigener Kraft ausbreiten und keinen bestimmungsgemäßen Herd haben. Blitzschlag meint dagegen jene Schäden, die durch das Auftreffen des Blitzschlags entstehen – somit sind auch Überspannungs- und Kurzschlussschäden an elektronischen Geräten mitversichert. Mit Explosion ist das Freisetzen von Kräften durch die Ausdehnung von Dämpfen oder auch Gasen gemeint, während es zur Implosion durch die unterschiedlichen Druckverhältnisse im Inneren eines Hohlkörpers und der Umgebung zu einer plötzlichen Zerstörung kommt.
Die Sturmversicherung umfasst dagegen nicht nur Schäden durch Sturm, sondern auch Hagel. Als Sturm werden Luftbewegungen ab Windstärke 8 bezeichnet. Hagelschäden sind dagegen unbegrenzt versichert. Die Leitungswasserversicherung versichert jene Schäden, die durch das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser entstehen. Außerdem sind auch Frost- und Bruchschäden mitversichert. Zudem hat man bei der Wohngebäudeversicherung auch die Möglichkeit, Elementarschäden, die zum Beispiel durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Überschwemmungen entstehen, mitzuversichern.
Wenn man sich rund um die Wohngebäudeversicherung informieren möchte, empfiehlt es sich, sich im Internet umzusehen. Hier gibt es nicht nur viele Portale, die umfassende Informationen bereitstellen, sondern auch solche, die die Versicherungen der verschiedenen Anbieter anhand ihrer Leistungen und Preise miteinander vergleichen.